Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.**Geltungsbereich**

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Handyklinik Dortmund, Kleppingstraße 28,

44135 Dortmund, und dem Kunden geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es

sei denn, die Handyklinik Dortmund stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

2.**Vertragsgegenstand**

Die Handyklinik Dortmund bietet Reparatur- und Wartungsleistungen für Smartphones, Tablets und andere elektronische

Geräte an. Die spezifischen Leistungen werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.

3.**Vertragsabschluss**

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Reparaturauftrag erteilt und die Handyklinik Dortmund diesen bestätigt.

Die Bestätigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

4.**Preise und Zahlung**

– Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

– Der genaue Preis für die Reparatur wird vorab mit dem Kunden abgesprochen und in einem Kostenvoranschlag festgehalten.

– Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Reparatur entweder in Bar oder per EC-Karte .

5.**Leistungszeit**

Die Reparaturdauer hängt vom Schaden und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen ab. Die Handyklinik Dortmund bemüht sich, die

Reparatur so schnell wie möglich durchzuführen. Verzögerungen können durch unerwartete Komplikationen oder

Lieferengpässe entstehen, über die der Kunde informiert wird.

6.**Gewährleistung**

-Die Handyklinik Dortmund gewährt eine Garantie von 6 Monaten auf alle ausgeführten Reparaturen sowie auf die dabei

verwendeten Ersatzteile, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

– Die Garantie gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder äußere Einwirkungen (z.B. Sturzschäden) nach

der Reparatur entstanden sind.

7.**Haftung**

– Die Handyklinik Dortmund haftet für Schäden am Gerät nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten

der Mitarbeiter verursacht wurden.

– Für Datenverluste, die während der Reparatur entstehen, übernimmt die Handyklinik Dortmund keine Haftung. Es wird dem

Kunden empfohlen, vor der Übergabe des Geräts eine Datensicherung vorzunehmen.

8.**Abholung und Lagerung**

– Reparierte Geräte müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung abgeholt

werden. Nach Ablauf dieser Frist erhebt die Handyklinik Dortmund eine Lagergebühr.

– Sollte das Gerät nach 3 Monaten nicht abgeholt worden sein, behält sich die Handyklinik Dortmund das Recht vor, das Gerät

zu verwerten.

9.**Datenschutz**

Die Handyklinik Dortmund erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des

Reparaturauftrags. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

10.**Schlussbestimmungen**

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt

deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dortmund.